Bürokratieabbau: Elf von vierhundert

von Adrian Kempf | 16.09.2026 | Branchentrends, Standortpolitik

Wie ernst es der Regierung mit dem Bürokratieabbau wirklich ist

Über 400 Vorschläge hat die deutsche Wirtschaft der Bundesregierung für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Konkrete, aus der Praxis stammende Vorschläge, was gestrichen, vereinfacht oder digitalisiert werden könnte. Übernommen wurden elf. Nicht elf Prozent – elf Vorschläge, absolut. Das Ergebnis: eine geschätzte Entlastung von knapp einer Milliarde Euro, weniger als beim dritten Entlastungspaket von 2020 mit 1,2 Milliarden. Während die Bundesregierung das als Fortschritt verkauft, bringt es das Institut der deutschen Wirtschaft auf den Punkt: "Der große Befreiungsschlag gegen die lähmende Bürokratie steht also noch aus." Und während das Gesetz verhandelt wurde, kamen längst neue Pflichten hinzu, die im Entwurf gar nicht erst auftauchen – EU-Lieferkettengesetz, Taxonomie-Verordnung. Man repariert ein Loch im Boot, während zwei neue aufgerissen werden.

Was sieben Prozent vom Umsatz wirklich bedeuten

Die Zahl, die diese Geschichte trägt, kommt nicht von einem Wirtschaftsverband mit Eigeninteresse, sondern von der Deutschen Bundesbank. In einer Befragung von rund 7.000 Unternehmen stellte sie fest: Der Bürokratieaufwand ist zwischen 2022 und 2024 von rund fünf auf rund sieben Prozent des Jahresumsatzes gestiegen – ein Anstieg von fast 50 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Sieben Prozent vom Umsatz sind bei einem mittelständischen Betrieb mit fünf Millionen Euro Jahresumsatz 350.000 Euro, die nicht in Maschinen, Ausbildung oder neue Aufträge fließen, sondern in Formulare, Nachweise und Dokumentationspflichten. Die Bundesbank hat auch den Hebel dahinter beziffert: Steigen die Bürokratiekosten um einen Prozentpunkt vom Umsatz, sinkt der Umsatz je Beschäftigten im Mittel um rund drei Prozent. Das ist kein abstrakter volkswirtschaftlicher Indikator, das ist der Grund, warum in vielen Betrieben die Produktivität stagniert, obwohl die Auftragsbücher voll sind.

Das ifo-Institut hat daraus eine gesamtwirtschaftliche Zahl gemacht, die es in sich hat: Durch Überregulierung entgeht Deutschland nach ifo-Berechnungen eine Wirtschaftsleistung von bis zu 146 Milliarden Euro pro Jahr. Käme die Verwaltungsdigitalisierung auf das Niveau Dänemarks, wären es laut ifo nochmals 96 Milliarden Euro mehr. Zusammengenommen liegt hier ein Betrag auf dem Tisch, mit dem sich der komplette Bundeshaushalt für Verkehr und digitale Infrastruktur mehrfach finanzieren ließe – Jahr für Jahr, verschenkt an Formulare statt investiert in Substanz.

Wer die Rechnung zahlt: vom Malerbetrieb bis zum Chemiekonzern

Die Belastung trifft nicht alle gleich, aber sie trifft alle. Nach Unternehmensgröße melden 54 Prozent der Kleinbetriebe bis 49 Mitarbeiter eine deutliche Zunahme des Bürokratieaufwands in den letzten drei Jahren, im Mittelstand mit 50 bis 249 Mitarbeitern sind es 67 Prozent, bei Großunternehmen ab 250 Mitarbeitern 78 Prozent. Auf den ersten Blick trifft es also die Großen am härtesten. Auf den zweiten Blick ist das Gegenteil richtig: Ein Konzern kann eine eigene Compliance-Abteilung aufbauen, ein Handwerksbetrieb mit acht Beschäftigten nicht. 18,4 Prozent aller befragten Unternehmen mussten wegen gestiegener Bürokratieanforderungen neue Stellen schaffen – bei Großunternehmen waren es 72,5 Prozent, die sich das leisten konnten. Der Malerbetrieb, der Elektroinstallateur, der kleine Zulieferer haben diese Option nicht. Bei ihnen bleibt die Dokumentationspflicht an der Chefin oder dem Chef selbst hängen, in der Zeit, die eigentlich für Kalkulation, Kundenakquise oder die Baustelle gedacht war.

Auch nach Branche zeigt sich ein klares Bild, und es ist eines, das branchenvisuell direkt betrifft: Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe berichten 94 Prozent der Unternehmen von einer Zunahme, im Großhandel, in Logistik und Verkehr sind es 87 Prozent, im Baugewerbe und in der Versorgungswirtschaft 86 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie 85 Prozent, in Chemie und Pharma 81 Prozent. Am unteren Ende liegt mit 62 Prozent der IKT-Sektor – ausgerechnet die Branche, die am ehesten in der Lage wäre, Bürokratie durch Software abzufedern. Mit anderen Worten: Es trifft am härtesten, wer am wenigsten digitalisieren kann und am stärksten auf physische Prozesse angewiesen ist – Handwerk, Produktion, Industrie.

Die Gesetze, die niemand mehr zählen kann

Allein auf Bundesebene existieren nach Zählung des IW Köln rund 100.000 zu befolgende Regelungssachverhalte, verteilt auf etwa 98.000 Einzelnormen aus Bundesgesetzen und -verordnungen – über ein Fünftel mehr als noch 2010. Dazu kommt ein wachsender Strauß an EU-Vorgaben, die einzelne Unternehmen in der Praxis am stärksten spüren: das Lieferkettengesetz mit seinen Sorgfaltspflichten, die EU-Datenschutzgrundverordnung, die EU-Entwaldungsrichtlinie, diverse CSR-Berichtspflichten, dazu inzwischen auch der europäische Data Act und der AI Act, ergänzt um nationale Sonderregeln wie das Mindestlohngesetz und das Tariftreuegesetz. Jede einzelne dieser Vorschriften lässt sich politisch begründen. In der Summe entsteht ein Geflecht, das 55 Prozent der Unternehmen als spürbar gestiegenen Aufwand allein in den letzten drei Jahren wahrnehmen, weitere 25 Prozent immerhin als leichten Anstieg. Kaum ein Betrieb berichtet von Entlastung.

Wenn die Behörde selbst zum Problem wird

Was die Zahlen zusätzlich verschärft, ist nicht nur die Menge der Vorschriften, sondern wie sie verwaltet werden. 71 Prozent der befragten Unternehmen kritisieren die mangelnde Geschwindigkeit bei Behördenentscheidungen, 61 Prozent bemängeln, dass vorhandene Ermessensspielräume gar nicht genutzt werden, 56 Prozent sehen die Kapazitäten der Verwaltung als unzureichend an, 54 Prozent zweifeln an der Fachexpertise der zuständigen Stellen, und ebenfalls 54 Prozent berichten von widersprüchlichen Auskünften verschiedener Behörden zum gleichen Sachverhalt. Besonders bitter: 67 Prozent geben an, dass der Aufwand für Nachfragen der Behörde nach Einreichung eines Antrags ähnlich groß ist wie der Aufwand für die ursprüngliche Einreichung selbst. Man reicht nicht einmal Unterlagen ein – man reicht sie zweimal ein, weil die erste Prüfung schlicht nicht sauber funktioniert.

Reformversprechen als Kosmetik

Genau vor diesem Hintergrund wirkt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wie ein schlechter Scherz. Von über 400 konkreten, praxisnahen Vorschlägen der Wirtschaft haben es elf ins Gesetz geschafft. Selbst ein Kernanliegen wie die Online-Gründung eines Unternehmens – in Österreich und Dänemark längst Standard – bleibt in Deutschland weiter unumgesetzt. Das Onlinezugangsgesetz, das eigentlich Verwaltungsleistungen flächendeckend digital verfügbar machen sollte, hinkt so stark hinterher, dass bundesweit gerade einmal 156 Behördenleistungen online verfügbar sind. Klaus-Heiner Röhl vom IW Köln fasst es so zusammen: "Der große Befreiungsschlag gegen die lähmende Bürokratie steht also noch aus." Die Bundesregierung feiert derweil ein Paket aus angeblich 72 Maßnahmen zum Bürokratierückbau als Milliardenentlastung – während unabhängige Institute bei den tatsächlich wirksamen Schritten eine Handvoll zählen.

Was echter Bürokratieabbau bräuchte

Die Wirtschaft selbst zeigt in den Befragungen, dass sie keine Regulierungsverweigerung fordert: 22 Prozent der Unternehmen sehen einen großen Teil der Gesetze der letzten zehn Jahre durch freiwillige Selbstverpflichtungen ersetzbar, weitere 42 Prozent halten das zumindest für einen spürbaren Teil für zielführend. Es geht nicht darum, Verbraucherschutz oder Umweltstandards abzuschaffen. Es geht darum, dass ein Staat, der Vorschriften mit der Gießkanne verteilt und gleichzeitig die eigene Verwaltung nicht in der Lage ist, sie zügig und einheitlich zu vollziehen, seine Unternehmen doppelt bestraft – einmal durch die Regel selbst, einmal durch ihre chaotische Umsetzung. Eine wirksame Bremse bei der Zahl neuer Regelungen, eine systematische Evaluation bestehender Gesetze mit echten Streichungen statt bloßer Ergänzungen, der Verzicht auf nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben und eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung wären der Mindeststandard – nicht das nächste Symbolgesetz mit elf Punkten.

Die Gegenposition, die man kennen sollte

Wer diese Kritik zu einseitig findet, hat dafür ebenfalls Argumente. Viele der genannten Regelwerke – Lieferkettengesetz, Datenschutzgrundverordnung, Entwaldungsrichtlinie – entstanden als Reaktion auf reale Missstände: ausbeuterische Lieferketten, unkontrollierten Umgang mit Verbraucherdaten, importierte Abholzung. Befürworter argumentieren, dass ein Teil der gemessenen Kostensteigerung schlicht der Preis dafür ist, dass Deutschland und die EU beim Verbraucher-, Umwelt- und Sozialschutz höhere Maßstäbe anlegen als viele Wettbewerber – und dass dieser Standard mittelfristig auch ein Wettbewerbsvorteil sein kann, etwa beim Marktzugang für Produkte, die glaubwürdig nachhaltig produziert wurden. Zudem verweisen Verwaltungsexperten darauf, dass ein Teil der wahrgenommenen Belastung schlicht Umstellungskosten einer Übergangsphase sei, die mit besserer Digitalisierung und mehr Erfahrung in der Anwendung sinken werde. Ob diese Entlastung tatsächlich eintritt, bevor die nächste Regelungswelle aus Brüssel oder Berlin kommt, ist die Frage, an der sich in den nächsten Jahren entscheidet, wer am Ende recht behält.

Adrian Kempf
Redakteur für Unternehmenskommunikation, Grafik- und Mediengestalter, Kirchzarten im Dreisamtal

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